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KirmeskalenderThüringen

Alkersleben ›Kirmesparty

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Erziehungs­beauftragung

nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) – „Muttizettel“

Veranstaltung

Personensorgeberechtigte Person (Mutter, Vater oder Vormund)

Minderjährige Person

Erziehungsbeauftragte Person (mindestens 18 Jahre)

Erklärung

Ich übertrage für die oben genannte Veranstaltung erzieherische Aufgaben an die genannte volljährige Person. Sie kennt mein Kind, genießt mein Vertrauen und kann ihm Grenzen setzen. Sie achtet insbesondere auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (u. a. kein Alkohol und Tabak, wo nicht erlaubt), bleibt während der gesamten Zeit vor Ort und verlässt die Veranstaltung gemeinsam mit meinem Kind – spätestens um Uhr.

Ort, Datum, Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten
Unterschrift der erziehungsbeauftragten Person